Kosten

Privat- und Beihilfeversichert:

Die Kostenerstattung erfolgt am besten mit einem Privatrezept für Physiotherapie (Krankengymnastik/Manuelle Therapie/ Massage etc.). Eine Heilpraktikerrechnung nach dem Gebührenverzeichnis (GebüH) ist ebenfalls möglich.

Gesetzlich Versichert:

Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Osteopathie in verschiedener Höhe. Meist ist eine Privatverordnung für Osteopathie nötig. Auf www.osteokompass.de können Sie sich bezüglich der Kostenübernahme informieren. Eine Heilpraktikerrechnung ist ebenfalls möglich, falls Sie eine Zusatzversicherung haben oder als Selbstzahler kommen wollen.

Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung einer Heilmittelverordung für Krankengymnastik als gesetzlich Versicherter nicht möglich ist.